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Rechte und Institutionen

 Foto vom Blick auf Bautzen.
Blick von der Fiedensbrücke auf Bautzen  © André Wucht

»Zakoń wo prawach Serbow w Swobodnym staće Sakskeje«:

Im März 1999 beschloss der Sächsische Landtag das Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen. Natürlich sind die Sorben deutsche Staatsangehörige mit allen Rechten und Pflichten.

Das Sächsische Sorbengesetz wurde am 31.03.1999 im Sächsischen Landtag verabschiedet. Zuvor galt im Freistaat das Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung aus dem Jahr 1948, das 1990 mit dem Einigungsvertrag wieder auflebte. Erstmals wurde die Wahl eines Rates für sorbische Angelegenheiten (Rada za serbske naležnosće w Swobodnym staće Sakskej) im Gesetz verankert. In Angelegenheiten, die Belange des sorbischen Volkes betreffen, haben der Sächsische Landtag und die Staatsregierung den Rat für sorbische Angelegenheiten zu hören.

Die Sächsische Verfassung schützt darüber hinaus das sorbische Volk mit genau definierten Grundrechten. Dazu gehören beispielsweise das Recht, ein eigenes Wappen und eigene Farben zu führen sowie die Pflege der Sprache, Kultur und Überlieferung.

Genau dies ist auch das Aufgabengebiet der mit Bundes- und Landesmitteln aus Sachsen und Brandenburg geförderten Stiftung für das sorbische Volk. Sie unterstützt als gemeinsames Instrument des Bundes sowie der beiden Länder Brandenburg und Sachsen die Bewahrung, Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Sie veranstaltet Wettbewerbe zur Gewinnung und Förderung musikalischen und literarischen Nachwuchses, Kindertheatertage, ist Auftraggeber und Herausgeber von Tonträgern und Notenmaterialien, Computerspielen für Kinder und Jugendliche sowie Videofilmen in sorbischer Sprache. Sie fördert die Pflege des sorbischen Liedgutes und Volkstanzes durch sorbische Chöre bzw. Volkskunstensembles, Lesungen und Ausstellungen Bildender Kunst. Alle zwei Jahre vergibt sie den Ćišinski-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der sorbischen Kultur, Kunst und Wissenschaft. Mit der Wanderausstellung »Serbja w Němskej – Die Sorben in Deutschland« informiert die Stiftung über Leben und Geschichte des sorbischen Volkes.

Der Dachverband Domowina – Bund Lausitzer Sorben e. V. / Zwjazk Łužiskich Serbow z. t. mit Sitz in Bautzen ist die Interessenvertretung der Sorben. Zu ihren Zielen gehören die Erhaltung und Entwicklung von Sprache, Kultur und Traditionen des sorbischen Volkes ebenso wie die Förderung von Toleranz und Verständigung zwischen dem deutschen und dem sorbischen Volk. Sie unterhält und erweitert ihre Beziehungen zu slawischen Völkern, zu anderen nationalen Minderheiten und Volksgruppen.

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